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Foto eines Schriftstückes auf Schreibtisch. Zwei Personen arbeiten daran.

Verleihordnung

Gesetzliche Aufgaben der Kreismedienzentren

Das Kreismedienzentrum des Landkreises Schwäbisch Hall in Crailsheim verleiht audiovisuelle Medien und Geräte in seinem Dienstbereich zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nach dem Gesetz über die Medienzentren (Medienzentrengesetz) in Baden-Württemberg vom 06. Februar 2001.

Nutzungsbedingungen für die Mediathek des Medienzentrums des
Landkreises Schwäbisch Hall

  1. Das Medienzentrum des Landkreises Schwäbisch Hall stellt den Schulen, im Folgenden „Bildungseinrichtungen“ genannt, Medien zum Download über Server oder über mobile Speichermedien zur Nutzung zur Verfügung.

  2. Die Lizenzen umfassen das Recht, die betroffenen Medien elektronisch auf einem Server zu hinterlegen bzw. elektronisch von einem Server abzurufen und dabei einem  geschlossenen Benutzerkreis zugänglich zu machen. Der Benutzerkreis darf die Medien nur zu nichtgewerblichen Bildungszwecken nutzen.
    Geschlossener Benutzerkreis bedeutet, dass Zugriffe nur nach  Authentifizierung von Berechtigten der Bildungseinrichtung möglich sind (siehe 3).

  3. Nutzungsberechtigt sind die Bildungseinrichtungen im Landkreis Schwäbisch Hall. Der Zugang zu den Online-Medien ist nur über geschützte Verfahren möglich. Der personenbezogene Zugang wird durch das Medienzentrum Schwäbisch Hall eingerichtet.

    Jede Lehrperson erhält eine persönliche Kundennummer und ein Passwort.   Diese Nutzerdaten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Endet die Tätigkeit an einer Schule, so ist dies unverzüglich dem Medienzentrum mitzuteilen. Der Onlinezugang darf nicht mehr genutzt werden und wird vom Medienzentrum umgehend gelöscht. Reine Recherchemöglichkeit besteht weiterhin, ohne Registrierung.

  4. Die Lizenzen für die Online-Medien gelten in der Regel ab Erwerb der Lizenzen.

  5. Im Rahmen der Nutzung in Bildungseinrichtungen ist das Kopieren der Online-Medien auf Speichermedien erlaubt, soweit dies für die interne Verteilung erforderlich ist.

  6. Darüber hinaus ist für die Lehrenden und Lernenden der Bildungseinrichtungen die Nutzung der Online-Medien auf eigenen Geräten auch außerhalb der Schule erlaubt, soweit die Nutzung im vorgegebenen Bildungskontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung).

  7. Die Online-Medien können auf Lernplattformen der Bildungseinrichtungen in geschlossenen Benutzerkreisen von Lehrenden und Lernenden genutzt werden. Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Online-Medien sind diese von allen Geräten und Datenträgern der Lehrenden und Lernenden zu löschen.

  8. Die Bearbeitung der Medien, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien ist nur zulässig, soweit die Nutzung im Kontext des Bildungsauftrages stattfindet. Dies beinhaltet auch, dass die neu hergestellten Werke nicht außerhalb des Geltungsbereiches der Lizenzbedingungen verbreitet werden. Eine Veröffentlichung (z.B. im Internet) von neu hergestellten Werken ist grundsätzlich nicht zulässig, bzw. bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers.

  9. Öffentliche Aufführungen und kommerzielle Verwendungen sind ohne die Zustimmung der Rechteinhaber nicht erlaubt.

  10. Für strafrechtlich relevante Zuwiderhandlungen haftet allein derjenige, der die Nutzung im Einzelfall zu verantworten hat. Er stellt das Medienzentrum des   Landkreises Schwäbisch Hall und dessen Träger von jeglichen Haftungsansprüchen frei.

  11. Mit der Anmeldung erkennt der Nutzer/die Nutzerin diese Nutzungsbedingen an.

Entleihbedingungen

Das Kreismedienzentrum verleiht Medien und Geräte kostenlos an Personen, die im Landkreis Schwäbisch Hall an öffentlichen Schulen und Privatschulen*, außerschulischen Bildungseinrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie Kindergärten und in der Seniorenbetreuung beruflich bzw. ehrenamtlich tätig sind.

Ferner sind entleihberechtigt Mitglieder von Kirchen, Vereinen und Verbänden sowie Gemeinden des Landkreises Schwäbisch Hall, wenn Medien für eigene Veranstaltungen zum Zweck der Jugend- und Erwachsenenbildung eingesetzt werden und kein Eintritt erhoben wird.

Die Entscheidung trifft stets der Leiter des Medienzentrums.

Kunden und Kundinnen, die für Institutionen, Vereine usw. entleihen, müssen eine schriftliche Berechtigung der Organisation vorlegen, in deren Auftrag sie entleihen.

Schüler/innen und Studenten/innen müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des zuständigen Lehrers oder Dozenten sowie ihren Schüler- / Studentenausweis vorlegen.

Eine Weitergabe von Geräten oder Medien an Dritte und die Benutzung außerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall ist nur mit Genehmigung des Kreismedienzentrums gestattet.

(*Privatschulen, welche ihren Beitrag im Rahmen einer Kostenbeteiligung über das Landesmedienzentrum geleistet haben.)


Entleihfristen und Reservierung

Medien und Geräte können vorbestellt bzw. reserviert werden. Eine Garantie für die Bereitstellung erfolgt daraus nicht. Eine Reservierung vorbestellter Medien und Geräte bleibt im Falle der Nichtabholung nur einen Tag über das Bestelldatum hinaus bestehen.

Die Entleihdauer für Medien (Software) beträgt in der Regel 7 Tage, für Geräte 3 Tage. Eine längere Entleihzeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

Die vom Medienzentrum festgesetzte Rückgabefrist für Medien und Geräte ist verbindlich. Sie kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder persönlich verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt.

Ein Entleihen in den Ferienzeiten, in denen das Kreismedienzentrum stets geschlossen ist, ist nur in Absprache mit dem Leiter des Medienzentrums möglich.


Haftung

Entleiher sind zur sorgsamen und pfleglichen Behandlung aller Geräte und Medien verpflichtet und haften für fahrlässig verursachte Materialbeschädigungen und für den Verlust von Medien, Begleitmaterial und Geräten, sowie von technischem Zubehör.

Der Transport geht stets zu Lasten des Entleihers.

Die Verwendung der Gegenstände zu anderen als den sich aus Art und Beschaffenheit ergebenden Zwecken ist nicht statthaft.

Schäden jeder Art an AV-Medien und Geräten sind dem Kreismedienzentrum bei der Rückgabe anzuzeigen.


Urheberrecht | Nutzung durch Dritte

Es besteht ein Kopier- und Vervielfältigungsverbot für alle entliehenen Medien mit Ausnahme der Medienverzeichnisse des Kreismedienzentrums selbst. Es gilt das Urheberrecht.

Bei öffentlichen Veranstaltungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind durch den Veranstalter mit der GEMA direkt abzurechnen:

GEMA
Herdweg 63, 70174 Stuttgart
Fon: 0711/22-526, Fax: 0711/22-52800